- Studierende sind bei der Teilnahme am offiziellen, unter Anleitung und Aufsicht und zu den festgesetzten Zeiten durchgeführten Sportbetrieb des Hochschulsports gesetzlich unfallversichert (SGB VII – gesetzliche Unfallversicherung). Eingeschlossen in den Versicherungsschutz ist auch die Teilnahme am Wettkampfbetrieb des Hochschulsports und dem Übungsbetrieb hierzu.
- Bei freier Sportausübung entfällt der gesetzliche Versicherungsschutz.
- ArbeiterInnen und Angestellte der Hochschule sind unfallversichert, wenn die sportliche Betätigung nach den Bedingungen des SGB VII – gesetzliche Unfallversicherung als Betriebssport gelten kann.
- Für MPI-Mitarbeiter besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz.