Bezahlung

Wann muss man den Kurs bezahlen?
Spätestens nach drei Werktagen (den Buchungstag eingeschlossen) muss die Zahlung für die Kurse erfolgt sein, ansonsten verliert die Reservierung ihre Gültigkeit.

Welche Kursgebühr gilt für wen?
In der Spalte "Preis" stehen drei Beträge getrennt durch Schrägstriche. Der erste Betrag gilt für die Studierenden. Der Betrag in der Mitte gilt für die Mitarbeiter und ist zusätzlich zum Mitarbeiterticket zu bezahlen. Der letzte Betrag gilt für Gäste und ist zusätzlich zum Fördervereinsbeitrag zu zahlen.

Auf welches Konto muss der Betrag überwiesen werden?
Konto für Beitragsüberweisungen von Studierenden und Mitarbeitern:
Sparkasse Leipzig - BLZ 860 555 92 - Konto-Nr.: 11 00 69 44 35

Für Studierende, die im Ausland sind und Überweisungen vornehmen möchten:
IBAN: DE80 8605 5592 1100 694435
BIC: WELADE8LXXX

Kann man auch bar bezahlen?
Nein.

Bekommt man bei Nichtteilnahme das Geld zurück?
Nein.


Beitragszahlungen

Für Studierende der genannten Hochschulen ist die Teilnahme an ausgewählten Sport- und Spieltreffs im Hochschulsport beitragsfrei. Beiträge für Sportarten bzw. Angebote entnehmen Sie bitte dem Programm. Die Bezahlung der Beiträge erfolgt ausschließlich bargeldlos über unser Konto.

MitarbeiterInnen der unter Mitarbeiter genannten Einrichtungen erwerben ein Mal pro Semester ein Mitarbeiterticket zum Preis von 20,00 Euro. Diese Mitarbeiterpauschale ist auf unser Konto unter Angabe des Verwendungszwecks zu überweisen. Bei Einschreibung in ein beitragspflichtiges Angebot zahlen Sie den genannten Kursbeitrag zusätzlich! Das Ticket gilt auch in der sich anschließenden Semesterpause.

Gäste können an den Hochschulsportangeboten teilnehmen, wenn sie Mitglied des Vereins zur Förderung des Hochschulsports sind. Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Förderverein.

-Auszug- Beitragsregelung (Stand 18.2.2004)
1. 2 Mitarbeiter teilnahmeberechtigter Hochschulen
1.2.1 Mitarbeiter erwerben für die Teilnahme am Hochschulsport das Mitarbeiterticket und entrichten dafür den pauschalen Beitrag in Höhe von 20 Euro/Semester. Der Erwerb erfolgt zu Beginn eines Semesters, spätestens vor Aufnahme des Sportbetriebes. Das Mitarbeiterticket gilt für die vorlesungsfreie Zeit fort. Eine Reduzierung bei Beginn der Teilnahme im Laufe des Semesters oder zur vorlesungsfreien Zeit erfolgt nicht.
1.2.2 Zuzüglich ist der in der Ordnung ausgewiesene Kursbeitrag zu entrichten.
1. 3 Gäste
Gäste, die Mitglieder des Fördervereins des Hochschulsports sein müssen, können am Hochschulsport teilnehmen, wenn die Kapazität im Angebot dies zulässt. Gäste entrichten den ausgewiesenen erhöhten Kursbeitrag. Bei den für Studierende/MitarbeiterInnen beitragsfreien Angeboten wird pauschal ein Beitrag in der Höhe von 10 Euro/Angebot erhoben.
2.3 Beiträge für Sportangebote in der vorlesungsfreien Zeit
In dieser Zeit werden im Wesentlichen beitragsfreie Sport- und Spieltreffs angeboten. Kraft- und Kletterkarten und die Berechtigungskarten für Kanu und Rudern, die nur für die vorlesungsfreie Zeit erworben werden, kosten die Hälfte des angegebenen Semesterbeitrages. Beiträge für ausgewählte, lernorientierte Angebote in der vorlesungsfreien Zeit orientieren sich an der Beitragskalkulation für das jeweilige Angebot in der Vorlesungszeit.




 
Aktuelle Kursänderungen !
 
 
22.08.2010 bis 12.09.2010
Schließung Schwimmhalle
08.09.2010
Kraftsport
14.09.2010 bis 12.10.2010
Fußball-Treff dienstags
22.09.2010
Floorball-Treff
 
 

 

Zentrum für Hochschulsport